Allgemeine Geschäftsbedingungen Skimax Perfect Sunday
§ 1. Reisevertrag
Mit der Anmeldung wird uns schriftlich per Fax oder Post der Abschluss eines Reisevertrages verbindlich angeboten. Die Anmeldung erfolgt schriftlich unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen. Der anbietende Reiseteilnehmer ist an sein Angebot bis zur Entscheidung durch den Reiseveranstalter, längstens jedoch 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt durch die E-mail Bestätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung/Buchung ab weil es uns nicht möglich ist einen Buchungswunsch zu erfüllen, so gilt der Vertrag zu den Spezifikationen der Reisebestätigung als abgeschlossen.
§ 2. Unterschrift
Der Anmelder bestätigt mit seiner Unterschrift unter der Anmeldung seine Vertragsverpflichtung für sich und alle mit angemeldeten Personen. Bei der Online Buchung gilt das verbindliche Absenden der Buchung als Unterschrift. Bei Minderjährigen hat die Unterschrift durch beide gesetzliche Vertreter zu erfolgen. Die gesetzlichen Vertreter sind für die Einhaltung der Reisebedingungen durch den Minderjährigen verantwortlich und haften uneingeschränkt für diesen. Eine Aufsichtspflicht durch den Reiseveranstalter vor Ort wird ausdrücklich ausgeschlossen. Eine entsprechende Erklärung ist vor Reisebeginn von den gesetzlichen Vertretern zu unterschreiben und dem Reiseveranstalter zukommen zu lassen.
§ 3. Zahlungsbedingungen
Eine Buchung kann aus organisatorischen und Kostengründen nur erfolgen, wenn gleichzeitig ein Auftrag zum Einzug des Reisepreises mittels Lastschrift erteilt wird. Sonst ist eine Buchung oder Teilnahme in keinem Fall möglich. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Konto eine ausreichende Deckung aufweist um den Reisepreis am nächsten Werktag abbuchen zu können. Sollte die Lastschrift von Ihrer Bank zurück gefordert werden, entstehen Kosten von EUR 8,00 die wir Ihnen weiter belasten müssen. Mit dem Auftrag zum Einzug des Reisepreises mittels Lastschrift geben Sie uns nur die Genehmigung einmalig den Reisepreis (und ggf. die Skikursgebühren) von Ihrem Konto abzubuchen. Es ist sicher gestellt, dass keine weiteren Abbuchungen unsererseits erfolgen.
§ 4. Reiserücktritt des Teilnehmers
Eine Stornierung der Reise ist bis zum Vortag der Reise 16:00 Uhr kostenlos möglich. Die Stornierung kann ausschließlich telefonisch unter 09001/507960* erfolgen.
§ 5. Umbuchung
Eine Umbuchung innerhalb des gleichen Reisetermins und Zielortes kann vom Reiseveranstalter aufgrund der aktuellen Schneelage und den Witterungsverhältnissen jederzeit erfolgen.
§ 6. Leistungsumfang und Preise
Maßgebend für die Rechnungsstellung und für das Zustandekommen des Vertrages sind die Leistungsbeschreibungen und Preislisten in ihrer jeweils aktuellsten Fassung. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (§25a UstG). Eine eventuelle Mehrwertsteueränderung kann auf den Reisepreis umgelegt werden. Offensichtliche Druck-, Schreib- und Rechenfehler sind für den Veranstalter nicht bindend. Der Reiseteilnehmer hat bei Buchung in jedem Fall unverzüglich darauf hinzuweisen.
§ 7. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- und Reisebeschreibung und die vertragsgemäße Erbringung der Reiseleistungen in der ortsüblichen Form des Ziellandes und Ortes. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, dem Veranstalter bei evtl. auftretenden Reisemängeln eine Frist einzuräumen, in der die beanstandeten Mängel behoben werden können oder für gleichwertigen Ersatz zu sorgen.
§ 8. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen die vom Veranstalter lediglich als Fremdleistungen vermittelt werden (z.B. Zusatzbuchungen, die von örtlichen Leistungsträgern ausgeführt werden). Die Teilnahme an Reisen mit überdurchschnittlichen Risiken (z.B. Snowboarden, Skifahren, Wellenreiten, Gebirgssportarten, Paragliding, etc.) erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr. Eine Aufsichts- und Haftungspflicht für minderjährige Reiseteilnehmer übernimmt der Veranstalter ausdrücklich nicht.
§ 9. Mitwirkungspflicht
Bei Leistungsstörungen ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und den Schaden für den Veranstalter gering zu halten. Störungen sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen, sonst entfällt jeglicher Ersatzanspruch.
§ 10. Ausschluss des Reiseteilnehmers
Es wird erwartet, dass der Reiseteilnehmer Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektiert. Sollte ein Teilnehmer grob gegen ein erwartetes Verhalten oder gegen Anweisungen seitens des Veranstalters oder seinen Mitarbeitern verstoßen oder die Reisegruppe oder den Reiseablauf stören, so kann er ohne Erstattung des Reisepreises vom weiteren Verlauf der Reise ausgeschlossen werden. Insbesondere weisen wir daraufhin, dass wir den Konsum von illegalen Drogen nicht dulden und ein solches Verhalten bereits zum Ausschluss von der weiteren Reise berechtigt. Hierdurch entstehende Kosten wie z.B. für die außerplanmäßige Rückreise gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.
§ 11. Versicherung
Jeder Reiseteilnehmer ist für die eigene ausreichende Absicherung während der Reise durch den Abschluss der entsprechenden Versicherungen selbst verantwortlich.
§ 12. Gesetzliche Bestimmungen
Der Reiseteilnehmer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er die Pass-, Zoll-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen des Urlaubslandes einhält. Alle Kosten und Nachteil aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.
§ 13. Absagen der Reise durch den Veranstalter
Der Reiseveranstalter behält sich vor, die Reise aus zwingenden Gründen wie z.B. Witterungsverhältnisse, höherer Gewalt, Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl bis 6 Stunden vor Reiseantritt abzusagen oder an einen anderen Zielort mit vergleichbaren Leistungen umzubuchen. Der Reisepreis wird dem Reiseteilnehmer nur bei einem Totalausfall komplett zurückerstattet.
§ 14. Busanreise
Der Reiseveranstalter bestätigt zunächst den gewünschten Busabfahrtsort gemäß der Reiseausschreibung. Sollte wider Erwarten ein Abfahrtsort aufgrund der Buchungssituation nicht zustande kommen, bietet der Reiseveranstalter den nächstgelegenen Busabfahrtsort an. Eine Umbuchung dieser Art berechtigt nicht zum Reiserücktritt von der gesamten Reise.
§ 15. Insolvenzschutz
Der Reiseveranstalter hat für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses sichergestellt, dass dem Reiseteilnehmer soweit Reiseleistungen ausfallen, der gezahlte Reisepreis zurückerstattet wird und notwendige Aufwendungen für eine vertraglich vereinbarte Rückreise, im Umfang der bestätigten Leistungen erstattet werden. Überdurchschnittlich teure Rückreisen z.B. in der ersten Klasse bei Flug oder Bahn sind ausgeschlossen.
§ 16. Gültigkeit
Im Falle der Unwirksamkeit einer der o.a. Bestimmungen bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt und gelten uneingeschränkt. Gerichtsstand sowie Leistungs- und Erfüllungsort ist soweit nicht anders vereinbart Darmstadt.
§ 17. Veranstalter
Veranstalter des Skimax Perfect Sunday ist die
MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG
Erlenweg 4
D-64665 Alsbach-Hähnlein
Gewerbegebiet Sandwiese
Telefon: 09001 / 507960*
Fax: 06257 / 507969
E-Mail: info(at)perfect-sunday.de

*Pro Anruf 0,49€, Mobilfunknetze können abweichen