Terminübersicht

Einreisebestimmungen für Österreich, die Schweiz und Frankreich

Einreisebestimmungen für Österreich

Nach Österreich ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass, dem Personalausweis, dem vorläufigen Personalausweis und dem Kinderreisepass einzureisen.

Gültigkeit der Reisedokumente:
Die Reisedokumente dürfen maximal 12 Monate über den Reiseaufenthalt hinaus abgelaufen sein. Der vorläufige Personalausweis muss gültig sein.

Hinweise für Minderjährige:
Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.

Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.

Bürger und Bürgerinnen des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, dass Reisedokumente ( Reisepass/ Personalausweis ) mit sich geführt werden. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.

Impfvorschriften

Für Österreich sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Impfempfehlungen:

Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Österreich empfohlen:
- Impfungen gemäß aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
- MMR, auch für Erwachsene
- FSME

Die Angaben sind in Abhängigkeit von dem individuellen Gesundheitszustandes des Reisenden zu sehen. Die aufgezeigten Informationen ersetzen keine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner. (Für eintretende Schäden, die Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Haftung übernommen).

Transitvisabestimmungen

Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. 
Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die am selben Tag weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen.

 

Einreisebestimmungen für die Schweiz

In die Schweiz ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass, dem Personalausweis, dem vorläufigen Personalausweis und dem Kinderreisepass einzureisen.

Gültigkeit der Reisedokumente:
Die Reisedokumente dürfen maximal 12 Monate über den Reiseaufenthalt hinaus abgelaufen sein. Der vorläufige Personalausweis muss gültig sein.

Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.

Bürger und Bürgerinnen des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, dass Reisedokumente ( Reisepass/ Personalausweis ) mit sich geführt werden. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.

Impfvorschriften

Für die Schweiz sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Impfempfehlungen:

Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Schweiz empfohlen:
- Impfungen gemäß aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
- FSME, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition


Besonderheiten für Schwangere und Kinder:

Für Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Polio, Impfung möglich
- FSME, Impfung möglich

Die Angaben sind in Abhängigkeit von dem individuellen Gesundheitszustandes des Reisenden zu sehen. Die aufgezeigten Informationen ersetzen keine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner. (Für eintretende Schäden, die Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Haftung übernommen).

Transitvisabestimmungen

Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Personen, die innerhalb von 48 Stunden (Flughafen Zürich) bzw. am selben Tag (Flughafen Genf) im direkten Transit weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise besitzen und den Transitraum nicht verlassen, brauchen kein Transitvisum.
Für türkische Staatsbürger ist nur dann kein Transitvisum notwendig, wenn sie ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung für EU- und EFTA, Andorra, Japan, Kanada, Monaco, San Marino oder die USA besitzen.

 

Einreisebestimmungen für Frankreich

Nach Frankreich ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass, dem Personalausweis, dem vorläufigen Personalausweis und dem Kinderreisepass einzureisen.

Gültigkeit der Reisedokumente:
Die Reisedokumente dürfen maximal 12 Monate über den Reiseaufenthalt hinaus abgelaufen sein. Der vorläufige Personalausweis muss gültig sein.

Hinweise für Minderjährige:
Alleinreisende Minderjährige  unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen.

Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.

Bürger und Bürgerinnen des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, dass Reisedokumente ( Reisepass/ Personalausweis ) mit sich geführt werden. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.

Impfvorschriften

Für Frankreich sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Impfempfehlungen:

Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Frankreich empfohlen:
- Impfungen gemäß aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
- Hepatitis-A-Impfung für die Mittelmeerküste und Korsika
- FSME

Die Angaben sind in Abhängigkeit von dem individuellen Gesundheitszustandes des Reisenden zu sehen. Die aufgezeigten Informationen ersetzen keine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner. (Für eintretende Schäden, die Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Haftung übernommen).

Transitvisabestimmungen

Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. 
Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die am selben Tag weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen.

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